IBB-Stellen in den Stadt- und Landkreisen
1. Was ist eine IBB-Stelle? Was ist die gesetzliche Grundlage?
2. Wie ist die IBB-Stelle besetzt? Welche Personen arbeiten dort?
3. Wer kann sich an die IBB-Stelle wenden?
4. Wie arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den IBB-Stellen?
5. Wo gibt es diese IBB-Stellen? Wo finde ich die genaue Adresse für meinen Landkreis?
1. Eine IBB-Stelle ist eine Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle, die in jedem Landkreis in Baden-Württemberg eingerichtet ist oder derzeit gerade eingerichtet wird. Gesetzliche Grundlage ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (PsychKHG).
2. Eine IBB-Stelle hat eine Zusammensetzung aus:
3. Das Angebot der IBB-Stelle richtet sich an psychisch erkrankte Menschen und / oder deren Angehörige. Diese können sich dort informieren oder beraten lassen oder sich über Probleme mit Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung beschweren. Sie können z. B. auch bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Auch können Auskünfte über die wohnortnahe Versorgung und in Betracht kommende Hilfs- und Unterstützungsangebote gegeben werden. Eine Rechtsberatung ist allerdings nicht möglich.
4. Die MitarbeiterInnen arbeiten ehrenamtlich, unabhängig und haben Verschwiegenheitspflicht. Für die Ratsuchenden ist die Information, Beratung und Bearbeitung von Beschwerden kostenlos.
5. Nähere Informationen zu einer IBB-Stelle vor Ort sind beim zuständigen Rathaus oder Landratsamt zu erfahren.